Leistungsbeurteilung

Wir sehen die Leistungsbeurteilung als (notwendige - weil gesetzlich verlangte) Dokumentation der Lernentwicklung des Kindes. Diese individuelle Lernentwicklung MUSS aus unserer Sicht vom Kind bewusst und aktiv mitgestaltet werden. 

Lern- und Leistungsvereinbarung

Im Rahmen einer gemeinsamen Unterrichtsstunde werden Anfang Jänner die Lernziele des jeweiligen Schuljahres mit den Kindern besprochen und eine Selbsteinschätzung vorgenommen. Am Kindersprechtag werden die gesetzten Lernziele in einem Kind-Lehrerin-Gespräch thematisiert und eine Lern- und Leistungsvereinbarung getroffen. Diese dient am Ende eines Semester als Gesprächsgrundlage bei der Evaluation der erreichten Lernziele.

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Bewertungsgespräch (1. + 2. Schst.)

Wir sehen eine Ziffernbeurteilung unserer Schüler und Schülerinnen nicht als förderliches Rückmeldeformat über deren Leistungsstand an. Daher nutzen wir die Möglichkeit der alternativen Form der Leistungsbeurteilung solange es vom Gesetzgeber ermöglicht wird (= Ende des 1. Semesters der 2. Schst.). In Form eines Eltern-Kind-Lehrerkraft-Gespräches führen wir auf Basis des Kompetenz- und Lernzielkataloges unter Einbeziehung der Lern- und Leistungsvereinbarung am Ende jeden Semesters ein förderliches Bewertungsgespräch.

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Lernentwicklungsgespräch (3. + 4. Schst.)

Ergänzend zum gesetzlich vorgeschriebenen Ziffernzeugnis findet am Ende jeden Semesters in Form eines Eltern-Kind-Lehrerkraft-Gespräches eine Evaluation der gesetzten Lernziele statt. In Abstimmung mit den Eltern legen wir unseren Fokus auf die Teilziele der Unterrichtsgegenstände. Das Ziffernzeugnis erhalten die Schüler und Schülerinnen am letzten Schultag in einem verschlossenen Kuvert.

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